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   BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09   

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https://dejure.org/2010,3724
BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09 (https://dejure.org/2010,3724)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2010 - 3 C 33.09 (https://dejure.org/2010,3724)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 3 C 33.09 (https://dejure.org/2010,3724)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    MGV § 7 Abs. 2a; ZAV/MAV § 12 Abs. 3
    Milchquote; Milchreferenzmenge; Anlieferungsreferenzmenge; Referenzmenge; flächenlose Verpachtung einer Referenzmenge; Übertragung einer verpachteten Referenzmenge; Quotenkaufvertrag; Abtretung des Rückgewähranspruchs; Übernahmerecht des Pächters; Übernahmeerklärung; ...

  • openjur.de

    Milchquote; Milchreferenzmenge; Anlieferungsreferenzmenge; Referenzmenge; flächenlose Verpachtung einer Referenzmenge; Übertragung einer verpachteten Referenzmenge; Quotenkaufvertrag; Abtretung des Rückgewähranspruchs; Übernahmerecht des Pächters; Übernahmeerklärung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    MGV § 7 Abs. 2a

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2a MilchGarMV, § 12 Abs 3 ZusAbgV
    Milchquote; Übertragung einer verpachteten Referenzmenge; Schriftform; Übernahmerecht des Pächters; Zahlung des Übernahmepreises

  • Wolters Kluwer

    Abgabe von Milch in Referenzmengen nach privatrechtlichen Vorschriften vor dem Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung; Schriftformgebot bei Verlängerung eines befristet geschlossenen Vertrags über die flächenlose Verpachtung einer Referenzmenge; Hinterlegung als ...

  • rewis.io

    Milchquote; Übertragung einer verpachteten Referenzmenge; Schriftform; Übernahmerecht des Pächters; Zahlung des Übernahmepreises

  • rewis.io

    Milchquote; Übertragung einer verpachteten Referenzmenge; Schriftform; Übernahmerecht des Pächters; Zahlung des Übernahmepreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabe von Milch in Referenzmengen nach privatrechtlichen Vorschriften vor dem Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung; Schriftformgebot bei Verlängerung eines befristet geschlossenen Vertrags über die flächenlose Verpachtung einer Referenzmenge; Hinterlegung als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09
    Vor dem Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung konnten Referenzmengen nur nach Maßgabe der Milch-Garantiemengen-Verordnung und nicht nach privatrechtlichen Vorschriften übertragen werden (Bestätigung des Urteils vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10.02 - BVerwGE 118, 70 = Buchholz 451.514 ZAV Nr. 1).

    Das ergibt sich auch daraus, dass der Übertragungsempfänger eine verpachtete Referenzmenge entgegen § 7 Abs. 2a Satz 3 Nr. 1 MGV nicht zur eigenen Milcherzeugung verwenden konnte und dass ihm deshalb nicht die Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MGV ausgestellt werden konnte, von deren Beantragung § 7 Abs. 2a Satz 8 MGV die Wirksamkeit der Übertragung abhängig machte (Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10.02 - BVerwGE 118, 70 S. 75 f. = Buchholz 451.514 ZAV Nr. 1 S. 6 f.; vgl. auch Beschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 32.05 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 3 ).

    Das hat der Senat bereits betont (Urteil vom 20. März 2003 a.a.O. S. 76 bzw. S. 5 f.).

    a) Der Pächter, der sein Übernahmerecht ausüben will, muss eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Verpächter abgeben (Urteil vom 20. März 2003 a.a.O. S. 77 ff. bzw. S. 6 f.).

    Sie hat rechtsgestaltende Wirkung sowohl für das privatrechtliche Pachtverhältnis als auch für die öffentlich-rechtliche Milchabgabepflicht: Sie bewirkt in Ansehung des Pachtverhältnisses, dass die Pflicht des Pächters zur Rückgewähr der Referenzmenge erlischt, und in Ansehung der Milchabgabe, dass die Befreiung von der Abgabepflicht nunmehr auf Dauer dem Pächter zusteht (vgl. Urteil vom 20. März 2003 a.a.O. 77 f. bzw. S. 6 f.).

  • BVerwG, 03.04.2007 - 3 B 6.07

    Bescheinigung des Übergangs einer Milchreferenzmenge nach Ablauf eines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09
    Ähnlich hat der Senat für die umgekehrte Fallgestaltung entschieden, dass der Verpächter, der dem Pächter das Übernahmerecht unter Verweis auf die Absicht bestreitet, nach Rückerhalt der Referenzmenge alsbald (wieder) die Milcherzeugung aufzunehmen, konkrete Vorbereitungshandlungen zur Verwirklichung dieser Absicht bis zur Klärung der Streitfrage zurückstellen darf (Beschluss vom 3. April 2007 - BVerwG 3 B 6.07 - juris).
  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 B 02.1730

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09
    Zuvor haben die Verwaltungsgerichte praktisch durchweg angenommen, dass der Pächter bis zur Klärung seines Übernahmerechts die Bezahlung des Übernahmepreises gänzlich zurückhalten dürfe, und sich zur Begründung auf den Rechtsgedanken des § 320 BGB berufen; die vierzehntägige Zahlungsfrist beginne mit Eintritt der Rechtskraft eines Urteils zu laufen, durch welches die Behörde zu einer Bescheinigung des Verbleibs der Referenzmenge beim Pächter verpflichtet werde (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 B 02.1730 - RdL 2003, 323 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09
    Das ergibt sich auch daraus, dass der Übertragungsempfänger eine verpachtete Referenzmenge entgegen § 7 Abs. 2a Satz 3 Nr. 1 MGV nicht zur eigenen Milcherzeugung verwenden konnte und dass ihm deshalb nicht die Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MGV ausgestellt werden konnte, von deren Beantragung § 7 Abs. 2a Satz 8 MGV die Wirksamkeit der Übertragung abhängig machte (Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10.02 - BVerwGE 118, 70 S. 75 f. = Buchholz 451.514 ZAV Nr. 1 S. 6 f.; vgl. auch Beschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 C 32.05 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 3 ).
  • BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07

    Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09
    Nach dieser Vorschrift gilt das Übernahmerecht des Pächters nicht, wenn der Verpächter oder dessen Erben, dessen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatte nachweisen können, dass sie die Referenzmenge für die eigene Milcherzeugung benötigen (vgl. dazu Urteil vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 ).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2009 - 10 LB 356/08

    Begründung der Übernahme einer Anlieferungs-Referenzmenge (Milchquote) durch ein

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 33.09
    - Niedersächsisches OVG - 21.04.2009 - AZ: OVG 10 LB 356/08.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2011 - 10 ME 117/11

    Umfang der Möglichkeiten und Modalitäten der Übertragung von Milchreferenzmengen

    Dass zivilrechtliche Regelungen nicht von vornherein unzulässig seien, wenn das Übernahmerecht des Pächters als solches nicht in Frage gestellt werde, könne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 33.09 -) entnommen werden.

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bereits die Bestimmungen der Milch-Garantiemengen-Verordnung - nachfolgend MGV - die Möglichkeiten und Modalitäten zur Übertragung von Referenzmengen umfassend und abschließend regelten (BVerwG, Urteil vom 20. März 2002 - BVerwG 3 C 10.02 -, BVerwGE 118, 70 und Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 33.09 -, Buchholz 451.514 ZAV Nr. 5).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2009 - 3 B 47.09
    BVerwG 3 B 47.09 (3 C 33.09).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 33.09 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • VG Aachen, 11.08.2011 - 7 K 370/01

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung über einen

    vgl. BVerwG , Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35/03 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 33/09 - unter Bezugnahme auf die Übergangsvorschriften des § 28a ZAV, § 56 Abs. 1 MilchAbgV sowie § 56 Abs. 1 MilchQuotV, juris; OVG NRW, Urteil vom 14. September 2006 - 20 A 4136/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 10 LC 83/04 -.

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 33/09 - , juris ausdrücklich bestätigt und ergänzend ausgeführt:.

  • BVerwG, 05.10.2010 - 3 C 29.10
    Der Wiederaufnahmekläger - Beigeladener des Vorprozesses - beantragte mit Schriftsatz vom 10. September 2010 die Wiederaufnahme des mit Urteil des Senats vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 33.09 - rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreits.
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LC 217/08

    Übergang der Milchreferenzmenge nach Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

    In materieller Hinsicht bestimmt sich die Rechtmäßigkeit der Bescheinigung nach den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und des nationalen Rechts, die im Zeitpunkt des umstrittenen Referenzmengenübergangs galten (BVerwG, Urteile vom 16. März 2005 - BVerwG 3 C 18.04 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 140 = AUR 2006, 49 = RdL 2005, 215; vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 12.07 -, AUR 2008, 146; vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 33.09 -, juris; vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 33.09 -, RdL 2010, 302 = NL-BzAR 2010, 414).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - 1 A 516/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über einen

    Dazu, dass zur Auslegung einer Urteilsformel, die nicht schon aus sich heraus klar und eindeutig ist, der Tatbestand und/oder die Entscheidungsgründe der Entscheidung herangezogen werden können, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 33.09 -, RdL 2010, 302 = juris, Rn. 53; ferner etwa Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 117 Rn 72, m.w.N., und Lambiris, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 117 Rn. 9.
  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 21 ZB 11.103

    Milch-Referenzmenge; Unterpachtverhältnis; Übernahmerecht des Unterpächters

    Seine Rechtmäßigkeit beurteilt sich daher nach denjenigen Vorschriften, die am 1. März 2008 galten (vgl. BVerwG vom 24.6.2010 Az. 3 C 33/09 ).
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